Was machen Sprachheillehrer*innen?

Die Tätigkeit der Sprachheilpädagoginnen und -pädagogen bezieht sich auf Kinder mit Auffälligkeiten in der gesprochenen und/oder geschriebenen Sprache bzw. der Kommunikation.

Sprachheillehrer*innen sind zumeist mobil an mehreren Schulen tätig. Im Idealfall findet der Sprachheilunterricht an der Stammschule des Kindes statt.

Das Stundenkontingent einer Bildungsregion, sowie das Stundenausmaß der einzelnen Sprachheillehrer*innen werden vom Leiter der jeweiligen Bildungsdirektionsaußenstelle festgelegt. Dem Stundenkontingent und dem Bedarf entsprechend können Schulen mit Sprachheilunterricht versorgt werden.

 

Sprachheillehrer*innen haben die Aufgabe

  • Sprach-, Sprech-, Redefluss- und Stimmstörungen bei Kindern zu erheben. Zu Beginn des Schuljahres erfolgt bei allen Kindern der 1. Klasse (und jenen, die im Vorjahr auffällig waren) eine kurze sprachheilpädagogische Überprüfung. Werden die Kinder mit dem Einverständnis der Eltern in den Sprachheilkurs aufgenommen, erfolgt eine genauere Abklärung.
  • Hörscreenings durchzuführen (mit den Kindern der 1. Klasse, sowie im Vorjahr auffälligen Kindern).
  • Individuelle Förderpläne interdisziplinär zu erstellen. Das Ziel der Förderung und der Weg dorthin werden schriftlich im "Tagebuch für den Sprachheilunterricht" festgehalten. Die Förderpläne sollen mit den Eltern/ dem/ der Klassenlehrer*in und bei Bedarf mit anderen an der Förderung beteiligten Fachpersonen, wie z.B. Therapeut*innen, Logopäd*innen, Ärzten und Ärztinnen bzw. anderen mobilen Lehrer*innen, wie z.B. Beratungslehrer*innen, ... besprochen werden.
  • Einen auf den Förderplan aufbauenden, adäquaten Sprachheilunterricht durchzuführen. Der Unterricht kann je nach Bedarf  und Sprachstörung des Kindes in Kleingruppen-, bzw. individuell angepasst unterrichtskoordinierend, wie auch unterrichtsintegriert durchgeführt werden. 
  • Die Förderung zu evaluieren. 

Insbesondere werden folgende Bereiche der Sprache und Kommunikation berücksichtigt:

  • Phonetisch-phonologischer Bereich (Aussprache und auditive Wahrnehmung)
  • Morphologisch-syntaktischer Bereich (Grammatik und Satzbau)
  • Semantisch-lexikalischer Bereich (Wortschatz und Wortabruf)
  • Pragmatisch-kommunikativer Bereich (Sprachverwendung in div. Situationen)

(vgl. Richtlinien zur Durchführung von Sprachheilkursen, 2008, LSR für NÖ II-306/360-2008)